Vertraulichkeit & Datenschutz |
Vertrags- und Berufsrecht |
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Vertrags-/Berufsrecht
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Vertragsrecht Bei Beratung/Therapie kommt regelmäßig ein Vertragsverhältnis zustande. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Verschwiegenheit kann dabei ausdrücklich vereinbart werden. In einer vertraulichen Beratung/Therapie kann sich die Schweigepflicht aber auch automatisch als Nebenpflicht ergeben.
Berufsrechtliche Regelungen Das Berufsrecht, das beispielsweise über öffentlich-rechtliche Kammern geregelt wird, geht häufig noch weiter als die allgemeinen Datenschutzregelungen. Berufsrechtliche Sanktionen wie etwa ein Berufsverbot können Folge eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit darstellen.
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