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Vertragsrecht

Bei Beratung/Therapie kommt regelmäßig ein Vertragsverhältnis zustande. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Verschwiegenheit kann dabei ausdrücklich vereinbart werden. In einer vertraulichen Beratung/Therapie kann sich die Schweigepflicht aber auch automatisch als Nebenpflicht ergeben.

 

Berufsrechtliche Regelungen

Das Berufsrecht, das beispielsweise über öffentlich-rechtliche Kammern geregelt wird, geht häufig noch weiter als die allgemeinen Datenschutzregelungen. Berufsrechtliche Sanktionen wie etwa ein Berufsverbot können Folge eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit darstellen.

 

 

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